FuI-Politik in Kürze – Ziele und zukünftige Schwerpunkte der Forschungs- und Innovationspolitik
Nordrhein-Westfalen als leistungsstarken Standort für Wissenschaft und Forschung weiterzuentwickeln, ist eine Aufgabe, der sich das Land gemeinsam mit den Hochschulen und Forschungseinrichtungen annimmt. Grundlagenforschung sowie angewandte Forschung und Entwicklung stehen dabei gleichberechtigt nebeneinander, denn beide tragen zu wissenschaftlichem Erkenntnisgewinn und zur Innovationskraft des Landes bei. Mit spezifischen Maßnahmen der themenoffenen Förderung sowie mit Fördermaßnahmen für ausgewählte Forschungsfelder und Fragestellungen stärkt Nordrhein-Westfalen an den Instituten, Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften freie Forschung, in der Zukunftsfelder in eigener Verantwortung erforscht werden können.
Mit 76 Hochschulen, rund 742.000 Studierenden und mehr als 50 außeruniversitären Forschungseinrichtungen besitzt Nordrhein-Westfalen die dichteste Wissenschafts- und Forschungslandschaft in Europa. Daneben gibt es rund 100 an den Hochschulen angesiedelte Forschungsinstitute sowie acht medizinische Fakultäten und Universitätskliniken.
Durch eine Hochschulgesetzgebung, die dem Leitgedanken der Hochschulautonomie verpflichtet ist, stärkt das Land die Gestaltungskraft der Hochschulen und schafft damit eine wichtige Voraussetzung für die erfolgreiche Entwicklung des Wissenschaftsstandorts Nordrhein-Westfalen. Darüber hinaus hat Nordrhein-Westfalen den Hochschulen für angewandte Wissenschaften die Möglichkeit eröffnet, sich noch stärker in die Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses einzubringen und so ihre besonderen Potenziale weiter zu entfalten.
Um Lösungsbeiträge zu großen gesellschaftlichen Herausforderungen wie der Bewältigung der Folgen der COVID-19-Pandemie, der Energiewende, dem demografischen Wandel, der künftigen Mobilität und der Digitalisierung liefern zu können, ist die Forschungspolitik Nordrhein-Westfalens darauf ausgerichtet, die von den Hochschulen und Forschungseinrichtungen in eigener Verantwortung entwickelten und profilierten Forschungsschwerpunkte gezielt zu stärken. Das Land unterstützt damit besonders die Rolle der Hochschulen und Forschungseinrichtungen als Katalysatoren für die Entwicklung von Lösungen für diese Herausforderungen. Fördermaßnahmen für ausgewählte Forschungsfelder und Fragestellungen richten sich neben den Natur- und Ingenieurwissenschaften u. a. auch auf die Wirtschafts-, Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften.
Für Nordrhein-Westfalen ist eine hohe Anschlussfähigkeit an die Förderprogramme des Bundes und der Europäischen Union von besonderem Gewicht. Deshalb unterstützt das Land die Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Rahmen einer verlässlichen Kofinanzierungsstrategie.
Auf der Grundlage einer erfolgreichen Innovationsförderung wird Nordrhein-Westfalen die EU-Strukturfondsperiode 2021–2027 im Einklang mit den Zielen der europäischen Regionalpolitik wie der europäischen Forschungsagenda nutzen, um die Stärken des Standorts fortzuentwickeln, die Kooperation und den Wissenstransfer von Hochschulen und Forschungseinrichtungen in die Unternehmen zu stärken, die regionalen Innovationsökosysteme weiterzuentwickeln und die Fachkräfteversorgung, nicht zuletzt in den Schlüsseltechnologien, sicherzustellen.
Mit weiteren Aufrufen der themenoffenen Förderung wird das Land zugleich auch in Zukunft in allen Wissenschaftsfeldern Raum für innovative Forschung bieten.