Koordinierung der gemeinsamen Förderung
Die auf Grundlage von Art. 91b GG errichtete Gemeinsame Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern (GWK) entscheidet über gemeinsame Förderungen und dient auch dem gegenseitigen Austausch. In der GWK sind die jeweiligen Ministerinnen und Minister für Wissenschaft sowie für die Finanzen von Bund und Ländern mit gleichem Stimmenanteil vertreten. Die GWK behandelt alle Fragen der Förderung von Wissenschaft, Forschung und Lehre, der wissenschafts- und forschungspolitischen Strategien und des Wissenschaftssystems, sofern diese Bund und Länder gemeinsam berühren. Die GWK entscheidet insbesondere über die gemeinsame Wissenschaftsförderung in Fällen von überregionaler Bedeutung. Dies beinhaltet u. a. die Bund-Länder-Pakte wie z. B. die Exzellenzstrategie oder auch die Finanzierung von Forschungsinfrastrukturen und Großgeräten an Hochschulen
Evaluation und Beratung
Beratende Gremien füllen eine Mittlerrolle zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft aus. Der Wissenschaftsrat (WR) berät die Bundesregierung und die Regierungen der Länder zu Fragen der inhaltlichen und strukturellen Entwicklung von Wissenschaft und Forschung und des Hochschulbereichs. Die Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) bündelt in ihrem jährlichen Gutachten den interdisziplinären Diskurs zur Innovationsforschung. Sie berät die Bundesregierung u. a. zum aktuellen Stand und den Perspektiven des deutschen FuI-Systems sowie zu ausgewählten Schwerpunktfragen. Der Zukunftsrat des Bundeskanzlers nimmt seinerseits neue Entwicklungen, Erkenntnisse und Trends im Innovationskreislauf in den Blick und erarbeitet Vorschläge zur Stärkung der Resilienz und technologischen Souveränität bei Schlüsseltechnologien und in der Digitalisierung. Die Umsetzung und Weiterentwicklung der FuI-Politik der Bundesregierung, insbesondere die Umsetzung der Zukunftsstrategie Forschung und Innovation, wird durch das Forum #Zukunftsstrategie beraten.
Staat
Die öffentliche Förderung von Wissenschaft, Forschung und Lehre tragen im Wesentlichen Bund und Länder. Für eine zielgerichtete Forschungsförderung stehen unterschiedliche Förderinstrumente zur Verfügung. Die gemeinsam von Bund und Ländern finanzierte, mittel- und langfristig angelegte institutionelle Förderung umfasst das gesamte Aufgabenspektrum: Grundlagenforschung und anwendungsorientierte Forschung, Forschungsinfrastrukturen und die strategische Ausrichtung der deutschen Forschungslandschaft. Die Projektförderung von Bund und Ländern unterstützt zeitlich befristete Forschungs-, Technologie- und Innovationsvorhaben.
Wirtschaft
Die Privatwirtschaft finanziert etwa zwei Drittel der jährlichen FuE-Ausgaben in Deutschland. Diese Mittel werden sowohl für FuE-Aktivitäten der Unternehmen als auch für gemeinsame FuE-Projekte mit Partnern aus Wirtschaft und Wissenschaft aufgewendet. Die privatwirtschaftlichen FuE-Aktivitäten werden im überwiegenden Maße von Großunternehmen bestimmt. Dennoch kommt den KMU ebenso wie den Start-ups eine bedeutende Rolle zu, da sie vielfach wegbereitende Innovationen hervorbringen.
Ausland
Ein kleinerer Teil der FuE-Aufwendungen in Deutschland wird aus dem Ausland finanziert. Eine große Bedeutung für das deutsche Forschungs- und Innovationssystem hat die Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation durch die Europäische Kommission. Weitere Mittelgeber sind internationale Organisationen (z.B. OECD, UN, UNESCO, NATO) und ausländischen Unternehmen.
Private Institutionen ohne Erwerbszweck
Organisationen, die nicht überwiegend vom Staat oder der Wirtschaft finanziert oder kontrolliert werden, tragen den kleinsten Anteil der Ausgaben für FuE. Akteure können beispielsweise unabhängige Berufsverbände und Fachgesellschaften sowie Wohlfahrtsverbände sein. In der Praxis handelt es sich bei den Organisationen in diesem Sektor um Stiftungen, Verbände, Konsortien, Joint Ventures, gemeinnützige Organisationen, Nichtregierungsorganisationen (NRO) u. ä.
Hochschulen
Die ausdifferenzierte Hochschullandschaft ist ein zentrales Element des deutschen Forschungs- und Innovationssystems. Zu den über 400 Hochschulen in Deutschland zählen alle staatlichen und staatlich anerkannten privaten und kirchlichen Universitäten und Fachhochschulen. Das Spektrum ihrer Forschung reicht von der Grundlagenforschung bis zur anwendungsorientierten FuE für die Wirtschaft. Das deutsche Hochschulsystem fällt im Wesentlichen in die Zuständigkeit der Länder und wird durch deren Hochschulgesetze geregelt. Im Rahmen von Bund-Länder-Vereinbarungen können Bund und Länder bei der Förderung von Wissenschaft, Forschung und Lehre in Fällen überregionaler Bedeutung kooperieren.
Staatliche Einrichtungen mit FuE-Aufgaben
Der Bund und die Länder unterhalten in den Geschäftsbereichen ihrer Ressorts eigene Forschungseinrichtungen. Sie greifen aktuelle gesellschaftliche und fachpolitische Fragestellungen auf, um das politische Handeln zu unterstützen. Auf der Grundlage wissenschaftlicher Fakten fungieren sie als Brückenbauer zwischen Wissenschaft und Politik, Innovation und Anwendung. Die in der Regel problemorientierte und praxisnahe Forschung befasst sich mit einem breiten Themenspektrum. Die Landes- und kommunalen Einrichtungen mit FuE-Aufgaben werden institutionell aus Landesmitteln und zum Teil aus Drittmitteln finanziert.
Privatwirtschaftlich organisierte Forschung
Eine wichtige Schnittstellenfunktion zwischen Wissenschaft und der mittelständisch geprägten Wirtschaft in der vorwettbewerblichen Forschung nehmen industrielle Forschungsvereinigungen ein. Sie sind u. a. in der Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen „Otto von Guericke“ e. V. (AiF) organisiert. Zudem haben sich viele externe Forschungseinrichtungen, Forschungs-GmbHs und sogenannte An-Institute in der Deutschen Industrieforschungsgemeinschaft Konrad Zuse e. V. (Zuse-Gemeinschaft) zusammengeschlossen.
Zivilgesellschaft
Politik, Forschung und Innovation profitieren von einem lebendigen Austausch mit der Gesellschaft. So tragen Beteiligung und Teilhabe zivilgesellschaftlicher Akteurinnen und Akteure dazu bei, den wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn auf gesellschaftliche Bedarfe auszurichten. Dadurch können Verständnis, Vertrauen, Aufgeschlossenheit und Offenheit für Forschung und Innovation geschaffen werden. Wissenschaft, Forschung und Innovation können z. B. im Rahmen von Citizen Science – Bürgerforschung – vom Wissen der Vielen profitieren. Formate wie Hackathons bieten offene Beteiligungsmöglichkeiten zu konkreten Entwicklungsprozessen.
Forschungsorganisationen
Die außeruniversitären Forschungseinrichtungen bilden im internationalen Vergleich eine Besonderheit des deutschen Forschungs- und Innovationssystems. Als Grundpfeiler der öffentlichen Forschung decken sie das gesamte Spektrum von exzellenter Grundlagenforschung bis hin zur gesellschaftsrelevanten und anwendungsorientierten Forschung ab. Die außeruniversitäre Forschung wird größtenteils an Einrichtungen durchgeführt, die gemeinsam von Bund und Ländern gefördert werden. Dazu zählen vor allem die Forschungseinrichtungen der vier großen Forschungsorganisationen: Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. (Fraunhofer), Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e. V. (HGF), Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (Leibniz-Gemeinschaft) und Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG).
Akademien
Zu den Akademien der Wissenschaften in Deutschland zählen die Landesakademien der Wissenschaften, die Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina – Nationale Akademie der Wissenschaften und die Deutsche Akademie für Technikwissenschaften (acatech). Ihre zentralen Aufgaben sind die Beratung politischer und gesellschaftlicher Diskurse, der interdisziplinäre wissenschaftliche Dialog und die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Hinzu kommen die Koordination und Durchführung langfristiger Vorhaben der Grundlagenforschung. Der Grundhaushalt der Landesakademien der Wissenschaften wird vom jeweiligen Sitzland finanziert.
Forschung und Entwicklung in der Wirtschaft
Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten sind von entscheidender Bedeutung für die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Sie werden zu einem Großteil in Unternehmen durchgeführt. Ein wesentlicher Teil entfällt auf international tätige Großunternehmen, aber auch für die Innovationsfähigkeit von KMU sind Forschung und Entwicklung zentral. Die Grundlagenforschung hat in der Privatwirtschaft einen geringeren Stellenwert. FuE ist hier überwiegend anwendungsorientiert und im Wesentlichen darauf ausgerichtet, unmittelbar wirtschaftlich verwertbare Ergebnisse zu erzielen. Neben dem starken eigenen Engagement der Wirtschaft tragen auch intensive Kooperationen zwischen Unternehmen sowie zwischen Unternehmen und Wissenschaftseinrichtungen zum Innovationserfolg deutscher Unternehmen bei. Kooperationen ermöglichen es insbesondere, Forschungsergebnisse leichter in innovative Produkte und Dienstleistungen zu transferieren.
Intermediäre (Auswahl)
Die Gruppe der Intermediäre des deutschen FuI-Systems umfasst im Wesentlichen die Akteure, die FuE-Aktivitäten mit eigenen Förderprogrammen unterstützen bzw. die Interessen der Akteure vertreten. Dazu zählen neben fördernden Akteuren wie Stiftungen auch Interessensverbände und Kammern sowie die Deutsche Forschungsgemeinschaft als zentrale Selbstverwaltungsorganisation der Wissenschaft in Deutschland. Intermediäre können auch als Mittlerinstanz zwischen finanzierenden und durchführenden Akteuren verstanden werden.