Das Land, die Hochschulen und die Forschungseinrichtungen arbeiten gemeinsam und partnerschaftlich daran, Nordrhein-Westfalen als leistungsstarken Standort für Wissenschaft und Forschung weiterzuentwickeln. Grundlagenforschung sowie angewandte Forschung und Entwicklung (FuE) stehen dabei gleichberechtigt nebeneinander, denn beide tragen zu wissenschaftlichem Erkenntnisgewinn und zur Innovationskraft des Landes bei.
Mit 70 Hochschulen, rund 770.000 Studierenden und mehr als 50 außeruniversitären Forschungseinrichtungen besitzt Nordrhein-Westfalen die dichteste Wissenschafts- und Forschungslandschaft in Europa. Daneben gibt es rund 100 an den Hochschulen angesiedelte Forschungsinstitute sowie 7 medizinische Fakultäten und Universitätskliniken.
Durch eine Hochschulgesetzgebung, die dem Leitgedanken der Hochschulautonomie verpflichtet ist, stärkt das Land die eigenverantwortliche Gestaltungskraft der Hochschulen und schafft damit eine wichtige Voraussetzung für die erfolgreiche Entwicklung des Wissenschaftsstandorts Nordrhein-Westfalen.
Daten & Fakten
FuE-Ausgaben | 2,19 % (Anteil am BIP; 2018) |
Promotionen | 324 je 1 Mio. Einwohner (2019) |
Patentanmeldungen | 390 je 1 Mio. Einwohner (2019) |
Bruttoinlandsprodukt (BIP) | 38.876 Euro je Einwohner (nominal; 2020) |
Einwohner | 17,93 Mio. Einwohner (2020) |
Quellen:
Statistisches Bundesamt, Deutsches Patent- und Markenamt, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder
Mehr zur Forschungs-, Technologie- und Innovationspolitik
Bei der Forschungsförderung setzt das Land darauf, die von den Hochschulen und Forschungseinrichtungen in eigener Verantwortung entwickelten und profilierten Forschungsschwerpunkte gezielt zu stärken – von den Lebenswissenschaften über die Naturwissenschaften und die Ingenieurwissenschaften bis zu den Geistes- und Sozialwissenschaften. Das Land unterstützt damit die Hochschulen und Forschungseinrichtungen dabei, den wissenschaftlichen Fortschritt voranzutreiben und Entwicklungsimpulse für die Gesellschaft zu geben.
Für Nordrhein-Westfalen ist eine hohe Anschlussfähigkeit an die Förderprogramme des Bundes und der Europäischen Union von besonderem Gewicht. Deshalb unterstützt das Land die Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Rahmen einer verlässlichen Ko-Finanzierungsstrategie, insbesondere auch bei der Errichtung von Forschungsbauten nach Art. 91b GG.