Die Institutionalisierung der internationalen Kontakte der Hochschulen und Forschungseinrichtungen Sachsen-Anhalts bildet die Voraussetzung für den Ausbau mittel- bis langfristiger strategischer Partnerschaften mit ausländischen Einrichtungen. Zu diesem Zweck schließen die Hochschulen und Forschungseinrichtungen internationale Kooperationsverträge ab, die auch oft Grundlage für eine finanzielle Untersetzung der Kooperationen durch Förderorganisationen sind. So ist beispielsweise die Teilnahme am EU-Programm Erasmus+ an die Unterzeichnung der Erasmus Charta für die Hochschulbildung durch die beteiligten Kooperationspartner gebunden. Die Institutionalisierung internationaler Kontakte ist somit ein grundlegendes Instrument der internationalen Wissenschafts- und Forschungskooperation der Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Sie trägt wesentlich zur besseren und sichtbaren internationalen Vernetzung der Einrichtungen bei und wird durch die Landesregierung unterstützt. Die Mitgliedschaft der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg in der EU GREEN-Allianz, einem durch das Erasmus+ Programm geförderten Netzwerk, trägt maßgeblich zur Internationalisierung der Lehre in Sachsen-Anhalt bei, indem Studierende und Lehrende grenzüberschreitend studieren und lehren, gemeinsame Studienprogramme nutzen sowie interkulturelle Kompetenzen entwickeln können.
Zur Erhöhung der Beteiligung am EU-Forschungsrahmenprogramm hat die Landesregierung bereits im 7. Forschungsrahmenprogramm ein Netzwerk von Beratungseinrichtungen für Antragstellende aufgebaut, die sich jeweils an unterschiedliche Zielgruppen wenden. Es umfasst das EU-Hochschulnetzwerk zur Beratung von Hochschulen und das Enterprise Europe Network (EEN) der EU zur Beratung von Unternehmen (insb. KMU). Diese Beratungseinrichtungen werden vom Land, teilweise unter Einsatz von EU-Strukturfondsmitteln, kofinanziert.
Für die sachsen-anhaltischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind diejenigen Schwerpunkte der EU-Rahmenprogramme Forschung und Innovation „Horizont Europa“ von besonderer Bedeutung, die dem Forschungsprofil der Einrichtung entsprechen und darüber hinaus die Regionale Innovationsstrategie des Landes unterstützen. Die Landesregierung hält daher die Bereiche Gesundheit / demografischer Wandel, Ernährungssicherheit / Bioökonomie, Energie / Klimaschutz sowie Ressourceneffizienz und Rohstoffe für besonders wichtig. Weitere wichtige Themenbereiche sind die Exzellenzförderung durch den Europäischen Forschungsrat (ERC), die Mobilitäts- und Karriereförderung im Rahmen der Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen und die themenoffene KMU-Förderung.
Verstärkt sollen auch die Möglichkeiten, die das Europäische Netzwerk der Regionen für Forschung und Innovation (ERRIN – European Regions Research and Innovation Network) bietet, genutzt werden. Hier bieten sich insbesondere themenbezogene Veranstaltungen für potenzielle EU-Antragstellende in Brüssel sowie Instrumente zur Projektpartnerfindung an.
Das Land und relevante Stakeholder bringen sich aktiv in die Diskussionen zum nächsten EU-Forschungsrahmenprogramm (FP10, 2028–2034) ein, unter anderem im Rahmen der AG Horizon. Ziel ist es, die Eigenständigkeit des Programms zu wahren, ein angemessenes Budget für exzellente Forschung in Europa sicherzustellen und die wissenschaftliche Unabhängigkeit zu stärken – damit Europa auch künftig eine führende Rolle in Forschung und Innovation einnimmt.
Der Vorschlag der Europäischen Kommission für FP10 sowie für den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2028–2034 wurde im Juli 2025 veröffentlicht. Ein politischer Konsens über Struktur und Budget wird bis Ende 2026 erwartet. Die finalen Rechtsakte sollen im Laufe des Jahres 2027 verabschiedet werden, damit FP10 planmäßig im Januar 2028 starten kann.