Die Forschungs- und Innovationspolitik ist prioritärer Schwerpunkt der Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern. Ziel sind die effiziente Strukturierung der vorhandenen Forschungslandschaft und das Setzen von Schwerpunkten, um im nationalen und internationalen Wettbewerb erfolgreich agieren zu können. Durch eine gezielte Förderung von besonderen Forschungsschwerpunkten (z. B. Plasmaphysik einschließlich ihres technologischen Anwendungsspektrums, Biotechnologie, Informations- und Kommunikationstechnologie, Meeres-, Umwelt-, Klima- und Atmosphärenforschung, Sensorik, Medizinforschung, maritime Systemtechnik und Technologie, Erforschung erneuerbarer Energien sowie Materialforschung und Agrarforschung) soll dieses Ziel realisiert werden.
Die Forschungslandschaft und die Forschungsschwerpunkte werden kontinuierlich weiterentwickelt und sind ein prioritäres Verantwortungsfeld für ressortübergreifendes politisches Handeln.
Neben der Umsetzung des Pakts für Forschung und Innovation liegt der Schwerpunkt auf der Vernetzung zwischen Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und der Wirtschaft.
Durch die Förderung von erkenntnis- wie auch problemorientierter Forschung, vor allem in Form von anwendungs- und marktorientierten Projekten, sollen Spitzenleistungen in Forschung und Entwicklung angeregt, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen profiliert, ihre Wettbewerbsfähigkeit bei der Drittmitteleinwerbung gestärkt sowie internationale Wissenschaftskontakte ausgebaut werden. Darüber hinaus soll die Grundlagenforschung an den Hochschulen des Landes unter Berücksichtigung der mit dem Land abgestimmten Entwicklungsziele gestärkt werden.
Die Forschungs- und Innovationspolitik der Landesregierung wird auch in der Regionalen Innovationsstrategie für intelligente Spezialisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern 2021–2027 (RIS) zusammengefasst. Die thematischen Aktionsfelder für eine verstärkte Förderung von Kooperationen zwischen Wissenschafts- und Wirtschaftspartnern sind: Erneuerbare Energien – Wasserstofftechnologien, Medizintechnik und Biotechnologie sowie Maschinen- und Anlagenbau. Dazu kommen die Querschnittstechnologien Informations- und Kommunikationstechnologien sowie Bioökonomie.
Für die Bereiche außerhalb der genannten Aktionsfelder und Querschnittstechnologien sind komplementäre technologieoffene Instrumente definiert worden, z. B. die Förderung von Durchführbarkeitsstudien, die einzelbetriebliche Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation sowie die Förderung von Prozessinnovationen. Für kleine und mittlere Unternehmen wird die Förderung von Schutzrechtsaktivitäten fortgesetzt. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Förderung des Technologietransfers von der Wissenschaft in die Wirtschaft und die Unterstützung beim Zugang zu internationalen Märkten.