Zusammenfassung
Wissens- und Technologietransfer, zukunftsgerechte Innovation und die Förderung von Unternehmensgründungen sind zentrale Hebel für die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands, gesellschaftlichen Fortschritt und eine nachhaltige Entwicklung. Damit neue Technologien, digitale Geschäftsmodelle und auch Soziale Innovationen wirksam werden, wird ein abgestimmtes förderliches Umfeld benötigt, das Forschung, Wirtschaft und Gesellschaft verbindet.
Die gezielte Unterstützung von Gründerinnen und Gründern, die Förderung des Mittelstands und die Bereitstellung flexibler Rahmenbedingungen ermöglichen es, Forschungsergebnisse schnell in praktische Anwendungen zu überführen und die Innovationskraft des Standorts Deutschland zu stärken. Die Bundesagentur für Sprunginnovationen beschleunigt dabei besonders zukunftsweisende Projekte und unterstützt auch Initiativen mit gesellschaftlicher Relevanz.
Die Bundesregierung verfolgt eine zukunftsorientierte Innovationspolitik, die strategisch, agil und evidenzbasiert gestaltet ist, die Forschung und Innovation stärker in das Regierungshandeln integriert und Entscheidungsprozesse effizienter gestaltet. Sie setzt dabei auf digitale sowie offene Verwaltungsstrukturen, treibt die Bereitstellung von Open Data voran und öffnet sich stärker für externe Impulse, z. B. von Gründerinnen und Gründern oder Akteuren aus der Zivilgesellschaft und der Open-Source-Community.
Flexible Rahmenbedingungen tragen entscheidend dazu bei, dass Forschungsergebnisse effektiv in Innovationen umgesetzt werden können. Dazu zählen Reallabore als Testumgebungen, ein verlässlicher Schutz geistigen Eigentums, Normungs- und Standardisierungsstrukturen sowie eine innovationsfreundliche öffentliche Beschaffung.
Start-ups und der Mittelstand erhalten gezielte Unterstützung: Passgenaue Finanzierungsinstrumente, der Abbau bürokratischer Hürden und Wachstumsfinanzierungen fördern die wirtschaftliche Verwertung von Innovationen. Mittelständische Unternehmen werden bei Forschung, Entwicklung und digitaler Transformation gestärkt, um technologische Fortschritte breit nutzbar zu machen.
Regionale Cluster und Netzwerke bündeln Wissen, Technologien und Erfahrungen. Enge Kooperationen zwischen Unternehmen, Forschungseinrichtungen und weiteren Partnern schaffen Vertrauen und ermöglichen die Umsetzung gemeinsamer Forschungs- und Entwicklungsprojekte. So entstehen neue Produkte, Verfahren und Dienstleistungen, die regionale Stärken ausbauen und langfristig die Innovationskraft sichern.
11.1 Moderne Forschungs- und Innovationspolitik
Die FuI-Politik muss in den nächsten Jahren noch stärker als bisher zukunftsorientiert aufgestellt und somit wirkungsvoller werden. Das EFI-Gutachten 2025 empfiehlt daher, die FuI-Politik stärker ins Zentrum des Regierungshandelns zu rücken und Governance-Strukturen neu auszurichten, den inhaltlichen Fokus zu schärfen und Prozesse effizienter zu gestalten. Die Bundesregierung setzt sich für eine Modernisierung des Staatswesens sowie eine zunehmend digitale und offene Verwaltung ein. In diesem Rahmen kann eine agile sowie vorausschauende und evidenzbasierte FuI-Politik gestaltet werden.
11.1.1 Offene und digitale Verwaltung sowie Open Data
Ein modernes Staatswesen mit einer offenen Verwaltung und digitalen Prozessen bietet ein förderliches Umfeld für Innovationen. Im EFI-Gutachten wird die öffentliche Verwaltung jedoch bislang eher als Hemmschuh denn als Katalysator von Innovationen wahrgenommen. Um den Staat und seine Verwaltung daher besser in die Lage zu versetzen, als Partner und Ermöglicher von Innovationen zu agieren, verfolgt die Bundesregierung eine ressortübergreifende Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung. Sie hat diesem Ziel auch durch die Gründung des neuen Bundesministeriums für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) Ausdruck verliehen.

Die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung kann dazu beitragen, Verwaltungsprozesse effizienter zu gestalten und Verwaltungshandeln insgesamt leistungsfähiger zu machen. Das BMDS verfolgt daher das Leitbild „Digital First“, um digitale Lösungen in der Regierungsarbeit und Verwaltung zu priorisieren und es zu ermöglichen, dass Verwaltungsleistungen künftig vollständig digital beantragt und abgewickelt werden können. Das zugrunde liegende technische Fundament bildet der sogenannte „Deutschland-Stack“: ein System, das einheitliche Standards und Schnittstellen bietet und digitale Werkzeuge und Plattformen bereitstellt. Darüber hinaus soll auch KI verstärkt zum Einsatz kommen, um Prozesse zu automatisieren und zu beschleunigen. Die Entwicklung von Daten- und KI-Anwendungen für verwaltungsinterne Prozesse und die Stärkung der Datenkompetenz in der Bundesverwaltung ist Aufgabe der Datenlabore der Bundesministerien und nachgeordneten Behörden. Sie schaffen damit Voraussetzungen für eine effiziente und stärker evidenzbasierte Politikgestaltung.
Die Digitalisierung trägt auch zu einer größeren Offenheit und Transparenz im Regierungs- und Verwaltungshandeln bei, die wiederum die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern und weiteren Akteuren aus Wirtschaft und Wissenschaft begünstigt. Dadurch werden Prozesse und Dienstleistungen stärker an den Bedürfnissen der Nutzerinnen und Nutzer ausgerichtet und nutzerfreundliche Interaktionserfahrungen mit der Verwaltung geschaffen. Andererseits eröffnen sich mehr Gelegenheiten für Kooperationen mit externen Akteuren und damit einhergehend für die Entwicklung von Innovationen und deren Verbreitung in der Verwaltungspraxis. Ein Beispiel ist der GovTech Campus, der u. a. von der Bundesregierung initiiert wurde und eine Innovationsplattform bietet, um sich mit dem GovTech-Ökosystem auszutauschen, also mit Unternehmen und weiteren Akteuren, die zur Digitalisierung des öffentlichen Sektors beitragen. An bislang vier Standorten (Berlin, Hamburg, Frankfurt, Heilbronn) werden Lösungen entwickelt, erprobt und in der Verwaltung zur Anwendung gebracht. Weitere Beispiele sind Initiativen zur Förderung der Zusammenarbeit mit Entwicklerinnen und Entwicklern, insbesondere aus dem Open-Source-Ökosystem.
Als Beispiel für eine digitale Lösung in der Verwaltung steht bereits jetzt flächendeckend der digitale Antragsassistent „BAföG Digital“ mit Web-Version, App und BAföG-Rechner für die BAföG-Antragstellung zur Verfügung. Im Portal „BAföG Digital“ wird seit dem Wintersemester 2024/25 auch die Beantragung der BAföG-Studienstarthilfe rein digital abgewickelt.
Eine offene Verwaltung zeichnet sich zudem dadurch aus, dass sie Verwaltungsdaten veröffentlicht und deren freie Nutzung ermöglicht. Zu diesem Zweck hat der IT-Planungsrat das nationale Open-Data-Portal „GovData“ als zentrales Metadatenportal eingerichtet, um öffentliche Daten und Informationen kostenfrei und für jedermann nutzbar zu machen. Open Data können zur Information und Meinungsbildung der Gesellschaft beitragen und eine wertvolle Ressource für die Entwicklung innovativer, datengetriebener Anwendungen darstellen. Daher sieht die Open-Data-Strategie der Bundesregierung den Staat als Vorreiter und zielt darauf ab, die Bereitstellung und Nutzung offener Daten zu verbessern, das Daten-Ökosystem zu stärken und die Datenkompetenz innerhalb der Verwaltung zu fördern. Das Kompetenzzentrum Open Data (CCOD), das beim Bundesverwaltungsamt angesiedelt ist, unterstützt Behörden bei der Umsetzung von Open Data. Darüber hinaus werden beispielsweise auch im Rahmen der Open Government Partnership (OGP) – einer internationalen Initiative, deren Teilnehmerstaaten sich für die Förderung offenen Regierungs- und Verwaltungshandelns einsetzen und der Deutschland seit 2016 angehört – verschiedene Vorhaben zu Open Data im Verwaltungsumfeld realisiert.
Das Web-Portal „umwelt.info“ des Nationalen Zentrums für Umwelt- und Naturschutzinformationen am Umweltbundesamt (UBA) macht umweltbezogene Daten digital, nutzerfreundlich und frei zugänglich verfügbar. Es erleichtert allen Menschen, Unternehmen und Behörden den Zugriff auf aktuelle Umweltdaten, die für Planungen und Entscheidungen nötig sind. Planungsprozesse sollen dadurch für Fachanwenderinnen und Fachanwender beschleunigt und vereinfacht werden.
11.1.2 Strategische Vorausschau
Eine zukunftsorientierte FuI-Politik benötigt Orientierungswissen über zukünftige technologische und gesellschaftliche Trends und Wertvorstellungen, damit mögliche Entwicklungspfade abgeschätzt sowie potenzielle Risiken und Chancen identifiziert werden können. Um frühzeitig auf zukünftige Entwicklungen vorbereitet zu sein und diese aktiv zu gestalten, kommen unterschiedliche Instrumente der Strategischen Vorausschau zum Einsatz. Auch der Koalitionsvertrag der neuen Regierung sieht eine wirksame Verankerung dieses Instruments als Basis einer vorausschauenden Politikgestaltung vor.
Im Fokus der Strategischen Vorausschau des BMFTR steht das Monitoring von Entwicklungen in sowie die frühzeitige Identifikation von potenziellen zukünftigen Schlüsseltechnologien. Hierzu wurden datenbasierte Tools entwickelt und KI-unterstützte Ansätze erprobt. Darüber hinaus unterstützte der Rat für technologische Souveränität das BMFTR bis August 2025 mit seiner Expertise bei der Vorausschau auf und Bewertung von strategisch bedeutsamen Technologiefeldern. Auf Grundlage der daraus abgeleiteten Handlungsempfehlungen hat das BMFTR seine FuI-Maßnahmen mit Fokus auf relevante Technologien gezielt gestärkt. Methoden der Strategischen Vorausschau werden auch bei der Weiterentwicklung des Schlüsseltechnologieportfolios der HTAD eingesetzt.
Das BMFTR nutzt zudem die Innovationsfolgenabschätzung (u. a. im Rahmen von INSIGHT), um Chancen und Herausforderungen sowie positive und negative Wirkungen von sozialen und technologischen Innovationen über einen Zeithorizont von etwa fünf Jahren zu analysieren und zu bewerten. Aktuell nimmt INSIGHT II einerseits die Folgen von KI für soziale Interaktion, Kunst und Kultur sowie andererseits die Auswirkungen von Selbstoptimierung und technologisch gesteigerter menschlicher Leistungsfähigkeit (Human Enhancement) in den Blick. Zudem werden auch Projekte, die sich mit Innovationsnischen und Nischeninnovationen auseinandersetzen, gefördert.
Um das Instrument der Strategischen Vorausschau stärker zu institutionalisieren, wurde 2021 das Kompetenzzentrum Strategische Vorausschau bei der Bundesakademie für Sicherheitspolitik aufgebaut. Es unterstützt Bundesministerien und -behörden bei der Nutzung von Foresight-Methoden, richtet Fortbildungen und weitere Veranstaltungen aus und vernetzt sich mit der Foresight-Community.
Zur Förderung einer stärkeren Nutzung von Foresight-Ergebnissen im politischen Entscheidungsprozess wurde auch auf EU-Ebene ein Kompetenzzentrum für Vorausschau (Competence Centre on Foresight) eingerichtet. Es ist beim EU Policy Lab angesiedelt, das zudem seit Juli 2025 ein Projekt zum Thema Future-Oriented Policymaking (FOP) umsetzt. In diesem Rahmen werden Mitgliedstaaten auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene unterstützt, Kapazitäten für Vorausschau aufzubauen, sich zum Thema zu vernetzen und somit eine zukunftsorientierte Politikgestaltung stärker zu institutionalisieren.
11.1.3 Wissenschaftliche Politikberatung
Wissenschaftliche Erkenntnisse sind eine wichtige Grundlage, um evidenzbasierte politische Entscheidungen zu treffen, die gesellschaftlich akzeptiert werden. Wissenschaftliche Expertinnen und Experten stellen daher ihre aktuellen Erkenntnisse, Analysen und Handlungsempfehlungen zu unterschiedlichen Fragestellungen zur Verfügung, die dann in der Gestaltung von Gesetzen, Strategien und forschungs- und innovationspolitischen Maßnahmen berücksichtigt werden. Gleichzeitig bieten sich mit der zunehmend datenintensiven Forschung neue Möglichkeiten für wissenschaftliche Politikberatung, da Wissen schneller und effizienter aufbereitet und für politische Entscheidungsfindung nutzbar gemacht werden kann. Auf diese Weise ist die Politik besser in der Lage, auf Herausforderungen mit wirkungsvollen Lösungen zu reagieren.
Deutschland verfügt über eine ausdifferenzierte Landschaft der wissenschaftlichen Politikberatung: Ressortforschungseinrichtungen in den Geschäftsbereichen verschiedener Ministerien betreiben aufgabenbezogen wissenschafts- und evidenzbasierte Beratung und erfüllen so auch Informationspflichten gegenüber der Öffentlichkeit. Daneben bestehen von der Bundesregierung eingerichtete Sachverständigengremien, wie die Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI), der Strategiekreis für Technologie und Innovation des Bundeskanzlers und Sachverständigenräte mit unterschiedlichen thematischen Schwerpunkten, etwa zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung („die Wirtschaftsweisen“). Auch Akademien wie die Leopoldina als Nationale Akademie der Wissenschaften und die Deutsche Akademie der Technikwissenschaften (acatech) nehmen fächerübergreifend Stellung zu langfristigen Fragestellungen.
FuI-Maßnahmen
INSIGHT II – Interdisziplinäre Perspektiven auf disruptive Innovationen
Die BMFTR-Förderrichtlinie zur Innovationsfolgenabschätzung unterstützt Projekte, die mittel- und langfristige positive und negative Auswirkungen von technologischen und Sozialen Innovationen bewerten.
Prototype Fund
Das BMFTR unterstützt softwarebasierte FuE-Vorhaben im Bereich gemeinwohlorientierter Technologien, um Privatpersonen das prototypische Testen von Ideen zu ermöglichen.
Software Sprint – Förderung von Open Source Entwicklerinnen und Entwicklern
Das BMFTR unterstützt FuE-Projekte von freien Programmiererinnen und Programmierern. Gefördert werden Software-Prototypen, die kreative Open-Source-Lösungen darstellen, um einen Beitrag zur Lösung gesellschaftlich relevanter Fragestellungen zu leisten.
Sovereign Tech Agency – General Investments
Die Sovereign Tech Agency (ehemals Sovereign Tech Fund) hat mit Unterstützung der SPRIND und des BMDS (zuvor: BMWE) die Möglichkeit der Bewerbung auf allgemeine Investitionen für offene digitale Basistechnologien implementiert, um die Entwicklung, Verbesserung und Pflege von offenen digitalen Technologien weltweit voranzubringen.
Sovereign Tech Agency – Sovereign Tech Resilience Program
Die Sovereign Tech Agency (ehemals Sovereign Tech Fund) hat mit Unterstützung der SPRIND und des BMDS (zuvor: BMWE) das Sovereign Tech Resilience Program implementiert, um proaktiv die Widerstandsfähigkeit der Open-Source-Software-Infrastruktur gegen unentdeckte Schwachstellen zu erhöhen.
11.2 Innovationsorientierte Rahmenbedingungen
Innovationsorientierte Rahmenbedingungen sind ein wesentlicher Bestandteil einer zukunftsgerichteten FuI-Politik. Sie unterstützen die zielgerichtete Entwicklung und den erfolgreichen Transfer neuer Technologien, Verfahren und Dienstleistungen in Wirtschaft und Gesellschaft. Dazu zählen flexible regulatorische Ansätze wie Reallabore, ein wirksamer Schutz geistigen Eigentums, Normung und Standardisierung sowie eine öffentliche Beschaffung, die innovative Lösungen in den Blick nimmt. Gemeinsam fördern sie die Umsetzung von Forschungsergebnissen in praktische Anwendungen und stärken die Innovationsfähigkeit des Standorts Deutschland. Darüber hinaus sieht der Koalitionsvertrag die Einführung eines Innovationsfreiheitsgesetzes vor, durch das die Forschungsförderung vereinfacht und Bürokratie reduziert werden soll, um die Innovationskraft in Deutschland zu stärken. Als Anknüpfungspunkte werden u. a. eine flexiblere Bewirtschaftung von Projektmitteln, eine Verschlankung von Antragslogiken, Nachweiserfordernissen und Regularien sowie die Ermöglichung von Ausgründungen innerhalb eines Tages genannt.
11.2.1 Reallabore und Experimentierklauseln
Neue Technologien, Produkte, Dienstleistungen und Ansätze stoßen in einem bestehenden Rechtsrahmen oftmals an Grenzen oder auf offene Fragen. Damit eine starre Regulatorik Innovationen nicht hemmt, wird das Instrument der Reallabore zunehmend ausgebaut und gestärkt. In Reallaboren können Innovationen für eine befristete Zeit unter möglichst realen Bedingungen erprobt werden. So kann der Weg von Innovationen in die Anwendung beschleunigt werden, während die behördliche Begleitung regulatorisches Lernen ermöglicht, d. h., der Gesetzgeber erhält Erkenntnisse über Chancen und Risiken von Innovationen und kann den Rechtsrahmen evidenzbasiert anpassen und weiterentwickeln. Oft basieren Reallabore auf Experimentierklauseln, die befristete und kontrollierte Abweichungen von allgemeinen rechtlichen Vorgaben ermöglichen.
Um innovationsfreundliche rechtliche Rahmenbedingungen für Reallabore zu schaffen und die Einrichtung und häufigere Nutzung von Reallaboren zu erleichtern, hat die Bundesregierung im Mai 2025 den Entwurf für ein Gesetz zur Verbesserung der Erprobung von Innovationen in Reallaboren und zur Förderung des regulatorischen Lernens beschlossen. Das Reallabore-Gesetz adressiert bisherige Hürden wie etwa uneinheitliche Genehmigungsprozesse, damit Reallabore verstärkt genehmigt werden können. Darüber hinaus macht das Gesetz verlässliche Verfahrensvorgaben und fördert und strukturiert den Wissenstransfer, damit Erkenntnisse aus erfolgreichen Reallaboren für eine Anpassung des Rechtsrahmens genutzt und erprobte Innovationen zugelassen werden können. Das Reallabore-Gesetz ist aktuell im parlamentarischen Verfahren und soll dort umfangreich erweitert werden. Damit werden auch die ambitionierten Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung sowie der Modernisierungsagenda Bund und der föderalen Modernisierungsagenda zur weiteren Stärkung von Reallaboren und zum breiten Einsatz von Experimentierklauseln adressiert. Um Experimentierklauseln auf breiter Basis in Fachgesetzen zu etablieren und Unternehmen in vielfältigen Innovationsfeldern mehr Erprobungsfreiräume zu eröffnen, prüft die Bundesregierung seit Mai 2025 für jedes neue Gesetz, ob eine neue Experimentierklausel erforderlich ist.
Zeitgleich hat im Mai 2025 auch das Reallabore-Innovationsportal seinen Betrieb aufgenommen. Es bietet Akteuren aus Wirtschaft, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Verwaltung als zentraler One-Stop-Shop zahlreiche Angebote für Beratung und Information (z. B. Praxishilfen und Leitfäden). Im Rahmen von Fachgruppen und mit Mitgliedern des Netzwerkes Reallabore werden Vernetzung und Wissensaustausch gefördert und weitere Fachveranstaltungen ausgerichtet. Das Portal bietet zudem Möglichkeiten, rechtliche Hürden zu melden, und bildet alle registrierten Reallabore auf einer digitalen Landkarte ab. Außerdem wird eine Experimentierklausel-Datenbank bereitgestellt, um Unternehmen und Forschung über die rechtlichen Möglichkeiten für Reallabore zu informieren.
11.2.2 Schutz geistigen Eigentums
Geistiges Eigentum (engl. Intellectual property; IP) umfasst gewerbliche Schutzrechte wie Patente, Marken und Designs und das Urheberrecht. Der wirksame Schutz des geistigen Eigentums stellt sicher, dass Personen bzw. Unternehmen selbst über die Verwertung und die Nutzung entscheiden können. Die Wahrung dieser Rechte ist notwendig, damit in Forschung und Entwicklung (FuE) und somit in Innovationen investiert wird.
Auf nationaler Ebene setzt sich die Bundesregierung für förderliche rechtliche Rahmenbedingungen ein. Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) im Geschäftsbereich des BMJV ist das nationale Kompetenzzentrum für die Erteilung gewerblicher Schutzrechte. Das DPMA prüft Erfindungen, erteilt Patente, registriert Marken, Gebrauchsmuster und Designs, verwaltet Schutzrechte und informiert die Öffentlichkeit in allgemeiner Form über geistiges Eigentum.
Eine nationale IP-Strategie, die insbesondere auch den Schutz geistigen Eigentums bei Ausgründungen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen behandelt, ist im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vorgesehen. Im Juni 2025 wurde ein gemeinsames Grundsatzpapier mit Empfehlungen zur nationalen IP-Strategie von der SPRIND und weiteren Akteuren – Bundesverband Deutsche Startups, Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft, High-Tech Gründerfonds und TransferAllianz – veröffentlicht. Um das Potenzial aus Forschung und Wissenschaft für Spin-offs besser zu nutzen, sollen Hemmnisse für Ausgründungen abgebaut, Verhandlungsprozesse transparenter gestaltet sowie neue Anreizsysteme entwickelt werden. Darüber hinaus soll der IP-Transfer professionalisiert, vereinfacht und beschleunigt werden. Zudem wurden weitere Prozesse zur Verbesserung des IP-Transfers angestoßen und unterstützende Materialien entwickelt: Eine von BMFTR und BMWE initiierte IP-Arbeitsgruppe hat mit der „exist IP-Toolbox 3.0“ z. B. Leitfäden, Musterverträge und Best Practices gebündelt zur Verfügung gestellt; im Pilotprogramm „IP-Transfer 3.0“ der SPRIND und Kooperationspartnern wurden weitere Werkzeuge wie etwa ein „IP-Wahl-O-Meter“ entwickelt.
IP-Transfer 3.0
Um neue Impulse für den Transfer von geistigem Eigentum in wissensbasierte Ausgründungen zu setzen, wurde das Pilotprogramm „IP-Transfer 3.0“ der SPRIND in Kooperation mit dem Stifterverband und dem Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung sowie mit Unterstützung von Niedersachsen.next Startup initiiert. Das Konsortium versteht sich als Experimentiergemeinschaft und hat sich das Ziel gesetzt, die IP-Transferprozesse einfacher, schneller und mit Blick auf den künftigen Erfolg des gegründeten Unternehmens zu gestalten.
Das Projekt knüpft an Faktoren an, die erfolgreichen Übertragungen von Forschungsergebnissen in Wirtschaft und Gesellschaft bislang im Wege standen. Oft sind die Prozesse für den IP-Transfer kompliziert, intransparent und langwierig oder es mangelt an einheitlichen Lösungen und Know-how. Zugleich entstehen oft hohe Folgekosten, die wiederum Finanzierungen durch Risikokapital weniger attraktiv machen und dazu führen, dass Wachstumspotenziale ungenutzt bleiben.
Gemeinsam mit Transfer-Mitarbeitenden von 17 Universitäten und Forschungsinstituten sowie weiteren Expertinnen und Experten wurde eine Reihe von Werkzeugen („Transfer-Taschenmesser“) entwickelt. Dazu gehört beispielsweise das „IP-Wahl-O-Meter“, das gängige Verwertungsmodelle mit ihren typischen Konditionen darstellt und auf Basis eines Fragenkatalogs eine grobe Einschätzung liefert, welche sich für das geplante Vorhaben am besten eignen. Ein weiteres Beispiel ist die Bereitstellung von praxisorientierten Musterverträgen für unterschiedliche IP-Transferszenarien.
Ein weiterer Baustein des Projekts ist die Durchführung von Befragungen mit relevanten Stakeholdern im Zeitraum von 2024 bis 2025. So wurden zunächst deutsche und internationale Investorinnen und Investoren zur Akzeptanz von Schutzrechten und insbesondere dem Modell „IP gegen virtuelle Anteile“ befragt. Im zweiten Schritt wurden Gründungsteams zu Verhandlungen und Vertragsmodalitäten befragt und in einem dritten Schritt wurden Technologietransferstellen zu den Rahmenbedingungen von Ausgründungen befragt.
Die Bundesregierung setzt sich darüber hinaus auch auf europäischer und internationaler Ebene dafür ein, dass die Schutzsysteme für die Rechte in Bezug auf geistiges Eigentum nicht abgeschwächt und die Anmeldenden nicht mit zusätzlichem bürokratischen Aufwand belastet werden. In der EU übernimmt das Europäische Patentamt (EPA) die Aufgabe, Patentanmeldungen zu prüfen und Patente zu erteilen, die den Schutz geistigen Eigentums je nach Anmeldung in bis zu 39 europäischen Ländern sicherstellen. Marken und Designs können über das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (engl. European Union Intellectual Property Office; EUIPO) angemeldet werden, das zugleich für die europäische und internationale Zusammenarbeit im Bereich des geistigen Eigentums zuständig ist. Darüber hinaus ist Deutschland Mitglied in der Weltorganisation für geistiges Eigentum (engl. World Intellectual Property Organization; WIPO) und arbeitet an internationalen Abkommen mit, die den Schutz von geistigem Eigentum weltweit stärken.
11.2.3 Normung und Standardisierung
Normen und Standards legen grundlegend die Eigenschaften von Produkten und Prozessen beziehungsweise die von ihnen zu erfüllenden Anforderungen fest. Sie stellen beispielsweise sicher, dass elektronische Geräte miteinander kompatibel sind und dass Produkte sicher verwendet werden können und eine konsistente Qualität aufweisen, da sie nach gleichen Regeln geprüft wurden. Wenn Normen und Standards vorhanden sind, wird die breite Nutzung von Innovationen beschleunigt – andernfalls, wenn sie fehlen, können Friktionen und Kosten entstehen oder nur Nischen bedient werden.
Während die Normung in Deutschland eine Selbstverwaltungsaufgabe der Wirtschaft darstellt, gestaltet die Bundesregierung die rechtlichen Rahmenbedingungen und bringt sich auf nationaler und internationaler Ebene in die Normenentwicklung ein. Darüber hinaus versteht sich das Deutsche Institut für Normung e. V. (DIN) als unabhängige Plattform für Normung und Standardisierung und vertritt auch deutsche Interessen auf europäischer und internationaler Ebene.
Das BMWE unterstützt insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Patentierung und Verwertung von geistigem Eigentum und fördert (Forschungs-)Projekte zur Normung. Ein Schwerpunkt des Programms „WIPANO – Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen“ liegt auf der gezielten Förderung von Kooperationsprojekten von Hochschulen oder Forschungseinrichtungen mit Unternehmen, um neue Forschungsergebnisse in Normen und Standards zu überführen. Ziel ist, dass beispielsweise neue Prüfnormen, einheitliche Schnittstellen oder Terminologien und Klassifizierungen entwickelt werden und ein Normungs- und Standardisierungsantrag auf nationaler, europäischer oder internationaler Ebene gestellt wird. Zudem unterstützt WIPANO KMU und mittelständische Unternehmen, sich aktiv in nationalen und internationalen Gremien für Normung und Standardisierung einzubringen.
Im internationalen Handel können Normen und Standards technische Handelshemmnisse abbauen helfen und die weltweite Verbreitung von Technologien, Produkten und Dienstleistungen fördern. Im Hinblick auf eine angestrebte Stärkung der technologischen Souveränität ist es besonders wichtig, Anforderungen an Schlüsseltechnologien entsprechend eigenen Werten zu formulieren, zu entwickeln sowie Normen und Standards auf Augenhöhe mitzugestalten. Um das Instrument Normung vor dem Hintergrund des geopolitischen Wettbewerbs entsprechend zu stärken, hat das BMWE Anfang 2023 das Deutsche Strategieforum für Standardisierung ins Leben gerufen. Die Aufgabe des Gremiums, dem 42 Vertreterinnen und Vertreter der Normung aus unterschiedlichen Sektoren angehören, ist es, strategische Themen für den Standort Deutschland zu identifizieren und die Rolle Deutschlands in der europäischen und internationalen Normung zu stärken. Das Gremium steht dazu auch mit nationalen Normungsorganisationen sowie dem High-Level Forum on European Standardisation der Europäischen Kommission im Austausch.
11.2.4 Innovationsorientierte öffentliche Beschaffung
Öffentliche Einrichtungen geben beträchtliche Finanzmittel für den Einkauf von Gütern und Dienstleistungen sowie für die Vergabe von Aufträgen aus. Der Staat ist damit ein bedeutender Marktakteur, der Einkäufe gezielt zur Förderung von Innovationen nutzen kann. So können strategisch gesetzte Rahmenbedingungen in Ausschreibungsverfahren und eine gezielte Beschaffung die Nachfrage nach innovativen Produkten, Technologien und Dienstleistungen stimulieren und somit die Entwicklung und Marktreife von Innovationen beschleunigen. Beispiele dafür sind der Einkauf von E-Bussen für den öffentlichen Nahverkehr, die Einführung von Telemedizin-Konzepten im Gesundheitswesen oder die Einrichtung von KI-gestützten digitalen Verwaltungsdienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger.
Als zentrale Anlaufstelle zum Thema hat das BMWE das Kompetenzzentrum innovative Beschaffung (KOINNO) initiiert, das BMFTR hat den laufenden Auftrag im November 2025 in Umsetzung des Organisationserlasses übernommen. KOINNO bietet eine Reihe von kostenfreien Beratungsleistungen, Weiterbildungen, Tools und Informationsmaterialien sowie Veranstaltungen an, um öffentliche Auftraggeber und Unternehmen zu unterstützen und Wissen über Vergaberecht und moderne Vergabeverfahren zu vermitteln.
Hervorzuheben ist insbesondere die Informationsplattform „KOINNOvationsplatz“, die öffentliche Auftraggeber und innovative Anbieter zusammenbringt. Sie bietet einerseits Unternehmen die Gelegenheit, ihre innovativen Lösungen auf einem „Marktplatz der Innovationen“ zu präsentieren, und hilft insbesondere Start-ups, bei öffentlicher Auftragsvergabe stärker berücksichtigt zu werden. Andererseits können öffentliche Auftraggeber ihre Bedarfe im Rahmen von Challenges sichtbar machen und das Spektrum potenzieller innovativer Lösungen schon vor der Auftragsvergabe erkunden.
FuI-Maßnahmen
WIPANO – Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen
Das BMWE fördert den Wissens- und Technologietransfer durch die Anmeldung und Verwertung von Patenten sowie die Teilnahme an Normungsgremien mit dem Ziel, eine breitere Beteiligung von Unternehmen und Forschungseinrichtungen an Normungs- und Standarisierungsprozessen zu erreichen.
11.3 Transfer und Gründungen
Innovative Unternehmensgründerinnen und -gründer tragen durch die Entwicklung neuer digitaler Geschäftsmodelle und Technologien zu Lösungen für gesellschaftliche Herausforderungen ebenso wie zum Wirtschaftswachstum in Deutschland und Europa bei. Ein ausreichender Zugang zu Wagniskapital ist dabei ein entscheidender Faktor für den Erfolg dieser Jungunternehmen, daher fördert die Bundesregierung eine Palette von passgenauen Finanzierungsinstrumenten mit besonderem Fokus auf die Bereitstellung kapitalintensiver Wachstumsfinanzierungen.
11.3.1 Start-ups und neue Geschäftsmodelle
Die Bundesregierung hat mit der im Sommer 2022 verabschiedeten Startup-Strategie die ökonomische Bedeutung von Start-ups mit einem wegweisenden Signal unterstrichen und gleichzeitig damit Verbesserungen der Rahmenbedingungen und Unterstützungsleistungen für innovative, zumeist digitale Jungunternehmen auf den Weg gebracht. Um die Start-up-Ökosysteme in Deutschland und Europa zu stärken, bündelt die Strategie rund 130 Maßnahmen in zehn zentralen Handlungsfeldern. Laut dem Zweiten Fortschrittsbericht, der im September 2024 erschienen ist, sind bis zu diesem Zeitpunkt bereits mehr als 80 % der Maßnahmen der Strategie umgesetzt worden. Die Bundesregierung entwickelt mit der Startup- and Scaleup-Strategie eine nachfolgende Strategie. Das BMWE hat dazu im Sommer und Herbst 2025 einen Stakeholder-Prozess durchgeführt, innerhalb dessen insbesondere die Start-ups selbst einbezogen wurden und ihre Ideen und Anregungen für verbesserte Rahmenbedingungen zur Stärkung des Start-up-Ökosystems beitragen konnten.
Im Rahmen der Start-up-Strategie wurden u. a. bereits bestehende forschungs- und innovationspolitische Maßnahmen daraufhin überprüft, ob eine stärkere Einbindung von Start-ups in die Förderung möglich ist, und die Weiterentwicklung und der Ausbau ausgesuchter Maßnahmen entsprechend befürwortet. Zu diesen zählt die Digital Hub Initiative (de:hub) des BMWE, über die deutschlandweit mittlerweile 25 Hubs gefördert werden, die jeweils zu einem branchenspezifischen Thema die Zusammenarbeit von Start-ups mit etablierten Unternehmen und Hochschulen forcieren. Die Start-up-Strategie empfiehlt, sowohl den thematischen Ausbau der Initiative als auch die weitere Vernetzung mit regionalen Start-up-Ökosystemen auf nationaler und internationaler Ebene voranzutreiben.

Das Ziel, die internationale Vernetzung deutscher Start-ups zu stärken, wird auch mit dem Ausbau des German Accelerators verfolgt. Dieser wurde vom BMWE initiiert und unterstützt deutsche Start-ups bei ihrer Skalierung und dem Eintritt in internationale Märkte in Nord- und Südamerika, Asien, Afrika sowie Europa. Der German Accelerator vermittelt ausgewählten Teams Kontakte zu potenziellen Partnern, Kundinnen und Kunden, Investorinnen und Investoren sowie Alumni-Start-ups des Accelerators. Der „Gründungswettbewerb – Digitale Innovationen“ des BMWE prämiert Start-ups mit innovativen digitalen Geschäftsmodellen in verschiedenen Anwendungsfeldern mit Preisgeldern und unterstützt sie durch Netzwerk-, Coaching- und Mentoring-Angebote.
Das Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) des BMWE erweitert den Förderfokus auf marktnahe, nichttechnische Innovationen wie z. B. neue Plattformen, kreativwirtschaftliche Servicedesigns oder digitale Organisationsmodelle. Nach einer erfolgreichen Pilotphase wurde das IGP 2023 neu aufgestellt. Seitdem starteten bereits sechs Förderaufrufe zu verschiedenen Zukunftsthemen. Die Nachfrage bleibt hoch, insbesondere seitens junger, kleiner Unternehmen.
Die Computerspielbranche nimmt eine Schlüsselrolle in der Digital- und Kreativwirtschaft ein. Sie ist geprägt von wachsender wirtschaftlicher Bedeutung und hat eine technologische Vorreiterrolle inne, etwa in den Bereichen Grafik, 3D-Design oder Virtual Reality. Daher verfolgt die Bundesregierung seit 2019 das Ziel, durch gezielte Games-Förderung die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Gamesstandorts Deutschland zu stärken. Das BMFTR fördert bis 2029 die Entwicklung von Prototypen und Produktionen mit bis zu 8 Mio. Euro pro Projekt, u. a., um spieltechnologische Innovationen voranzutreiben. Ergänzend gewährt der BKM von 2024 bis 2026 ein Stipendium für Gründerinnen und Gründer der Branche, um kreative Vorhaben in der Frühphase abzusichern und neue Marktakteure zu fördern.
11.3.2 Existenzgründungen aus der Wissenschaft
Im Rahmen technologieorientierter und wissensbasierter Ausgründungen aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen überführen Gründerinnen und Gründer die Ergebnisse aus der wissenschaftlichen Forschung in neue Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle. Um diese bis zur Marktreife zu entwickeln, sind intensive, kosten- und zeitaufwändige Entwicklungsarbeiten sowie unternehmerisches Know-how erforderlich. Die Bundesregierung unterstützt Gründende mit aufeinander abgestimmten Förderinstrumenten, um die Zahl von Start-up-Ausgründungen aus dem Wissenschaftssystem zu steigern.
Das Förderprogramm „Existenzgründungen aus der Wissenschaft (exist)“ zielt darauf, mehr technologie- und wissensbasierte Unternehmensgründungen aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen hervorzubringen. Kofinanziert vom Europäischen Sozialfonds (ESF) umfasst das Programm vier Module. Das exist Gründungsstipendium unterstützt Studierende, Absolventinnen und Absolventen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bis zu zwölf Monate lang finanziell sowie mit Sachmitteln und Coachings bei der Entwicklung eines Businessplans. Der exist Forschungstransfer fördert forschungsbasierte Gründungsvorhaben zunächst bei der Weiterentwicklung von Forschungsergebnissen in Richtung Marktreife und anschließend beim Start in die Geschäftstätigkeit. Das Programm exist Women richtet sich an Frauen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die gründen möchten, und bietet finanzielle Zuschüsse, Beratungs- und Vernetzungsangebote. Der Leuchtturmwettbewerb exist Startup Factories unterstützt den Aufbau von Entrepreneurship-Zentren an Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die in Zusammenarbeit mit Partnern aus der Privatwirtschaft betrieben werden.
Darüber hinaus fördert das BMFTR technologiebasierte Gründungen im Rahmen seiner Fachprogramme. Beispielsweise richtet sich die Gründungsoffensive Biotechnologie (GO-Bio) an gründungsinteressierte Forschungsteams in den Lebenswissenschaften. Auch in weiteren Technologiefeldern wie der IT-Sicherheit (StartUpSecure), den Kommunikationstechnologien (StartUpConnect) sowie Quantentechnologien und Photonik (Enabling Start-up) finden gründungsorientierte Forschungsteams passende Unterstützungsangebote.
11.3.3 Transfer aus Wissenschaft und Forschung
Um die Rolle von Hochschulen und Forschungseinrichtungen als Impulsgeber für Neuerung und Fortschritt zu stärken, fördert die Bundesregierung den Auf- und Ausbau von Transferstrategien und -strukturen sowie interdisziplinären Kooperationen mit wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Akteuren sowie die weitere Verankerung einer Innovationskultur an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen.
Die Förderinitiative „Innovative Hochschule“, die gemeinsam von Bund und Ländern finanziert ist, richtet sich an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) und kleine bis mittlere Universitäten, um ihre Aktivitäten, Strukturen und Instrumente für den Ideen-, Wissens- und Technologietransfer weiterzuentwickeln, ihre transferorientierte Profilbildung voranzubringen und so die strategische Rolle der Hochschulen im regionalen Innovationssystem zu stärken. Von 2018 bis 2027 stehen dafür bis zu 550 Mio. Euro zur Verfügung. In der zweiten Runde, mit Förderbeginn im Jahr 2023, wurden 55 Hochschulen ausgewählt.
Ebenso von Bund und Ländern getragen, nimmt das Programm „Forschung an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW)“ die anwendungsorientierte Forschung an HAW in den Blick. Es umfasst mehrere Maßnahmen, darunter seit August 2024 HAW-ForschungsPraxis zur Förderung der Forschung in Kooperation mit Praxispartnern und des Transfers wissenschaftlicher Ergebnisse in die Praxis und HAW-ForschungsAkzente zur Erschließung neuer Forschungsfelder. Die ebenfalls im August 2024 veröffentlichte Förderrichtlinie HAW-ForschungsraumQualifizierung unterstützt die HAW dabei, ihre Forschungsprofile zu stärken und diese mit der (Weiter-)Entwicklung von Nachwuchskräften zu verbinden. Die Maßnahme StartUpLab@FH fördert zudem Anlaufstellen für Gründungsinteressierte, die Start-ups bei der Validierung innovativer Ideen unterstützen und ihnen beratend zur Seite stehen.
Das Förderprogramm „DATIpilot“ fördert den schnellen Transfer von Forschung in Wirtschaft und Gesellschaft. Es unterstützt Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen bei innovativen Ideen, auch sozialer Art. Modul eins finanziert konkrete Innovationsprojekte in sogenannten Innovationssprints zur Umsetzung innerhalb von 18 Monaten, Modul zwei fördert Innovationscommunitys mit Akteuren aus Wissenschaft, Wirtschaft und Verwaltung fünf Jahre lang mit dem Ziel ihrer Verstetigung aus eigener Kraft. Das Programm „Innovationsorientierung der Forschung“ unterstützt außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bei der Entwicklung neuer Transfermethoden. Dazu gehören jährliche Transferwerkstätten und ein Transferbaukasten mit Best Practices. Das Programm Validierungsförderung (VIP+) hilft Forschenden, das Innovationspotenzial ihrer Forschung früh zu prüfen und Anwendungsfelder zu finden. Auch Markt- und Gesellschaftsakzeptanz sowie rechtliche und ethische Aspekte werden von Anfang an berücksichtigt.
11.3.4 Wagniskapital und Wachstumsfinanzierung
Für junge Technologieunternehmen ist ausreichendes Wagniskapital entscheidend, um Innovationen zur Marktreife zu bringen und nachhaltig zu wachsen. Die Bundesregierung hat daher sich ergänzende Fonds und Programme aufgelegt, die den Zugang zu Kapital verbessern, größere Finanzierungsrunden ermöglichen und das deutsche Venture-Capital-Ökosystem insgesamt stärken.
Ein zentrales Instrument ist der High-Tech Gründerfonds (HTGF), der technologieorientierte Start-ups aus Bereichen wie Digital Tech, Life-Sciences und Climate-Tech unterstützt. Getragen vom BMWE, von KfW Capital und über 40 privaten Unternehmen hat der HTGF bereits mehr als 200 Start-ups erfolgreich bis zur Exit-Phase begleitet und entweder an die Börsen oder an einen Käufer gebracht. Mehr als 7 Mrd. Euro an Folgefinanzierungen sind zusätzlich in die geförderten Unternehmen geflossen. Neben Kapital stellt der Fonds Gründerinnen und Gründern unternehmerisches Know-how und Netzwerke zur Verfügung. Der HTGF Opportunity Fonds bietet darüber hinaus Anschlussfinanzierungen für besonders erfolgreiche Start-ups.
Mit dem 2021 gestarteten „Zukunftsfonds“ will die Bundesregierung gezielt Wachstum finanzieren und die Kapitalbasis für technologiegetriebene Start-ups verbreitern. Es stehen Bundesmittel in Höhe von 10 Mrd. Euro zur Verfügung, mit Beiträgen von privaten und öffentlichen Partnern sollen bis 2030 insgesamt rund 30 Mrd. Euro mobilisiert werden. Der Fonds umfasst verschiedene Instrumente für unterschiedliche Entwicklungsphasen, darunter die ERP/Zukunftsfonds-Wachstumsfazilität der KfW Capital und die GFF/EIF-Wachstumsfazilität des Europäischen Investitionsfonds, die über Investitionen in Wagniskapitalfonds größere Finanzierungsrunden ermöglichen.
Im Rahmen des Zukunftsfonds setzen weitere Programme spezifische Impulse: Der DeepTech & Climate Fonds (DTCF) begleitet an Zukunftstechnologien ausgerichtete Start-ups bis zur Kapitalmarktreife, das Programm „Venture Tech Growth Financing (VTGF 2.0)“ bietet technologieorientierten Start-ups in Kooperation mit Banken eine Venture-Debt-Finanzierung an. Der Wachstumsfonds Deutschland bündelt Kapital von institutionellen Investoren wie Versicherungen oder Pensionskassen, um mehr privates Kapital in Wachstumsphasen zu lenken. RegioInnoGrowth (RIG) sorgt für regionale, passgenaue Finanzierungen, während die Emerging Manager Facility (EMF) den Zugang zu Venture-Capital für bislang unterrepräsentierte Gruppen wie Frauen verbessert. Ergänzend wurde der Zukunftsfonds 2025 um die Impact Facility erweitert, die wirkungsorientierte Start-ups mit sozialem oder ökologischem Fokus unterstützt.
Als Teil des Deutschlandfonds sind Ende 2025 zwei neue Zukunftsfonds-Module gestartet. Mit der First-of-a-Kind(FOAK)-Kreditvergabe sollen 300 Mio. Euro für die Finanzierung neuartiger, innovativer Technologien zur Verfügung stehen. Mit dem Modul „Scale-up Direct“ investiert die KfW Capital als Ko-Investor gemeinsam mit privaten Fondsmanagern direkt in innovative Start-ups.
Ein wichtiger Schritt war zudem der Start der von einem Bündnis aus Politik, Verbänden, Wirtschaft und der KfW getragenen WIN-Initiative (Wachstums- und Innovationskapital für Deutschland) im Jahr 2024. Geplant sind Investitionen von insgesamt 12 Mrd. Euro, die von einem Bündel von Maßnahmen zur Verbesserung steuerlicher und rechtlicher Rahmenbedingungen begleitet werden, damit Start-ups als künftiger Mittelstand zu einer wettbewerbsfähigen Wirtschaft beitragen können.
Auch auf europäischer Ebene engagiert sich Deutschland für eine stärkere Wachstumsfinanzierung: Seit 2023 beteiligt sich die Bundesregierung an der European Tech Champions Initiative (ETCI), einem paneuropäischen Giga-Fonds für großvolumige Finanzierungsrunden. Darüber hinaus engagiert sich die Bundesregierung in europäischen Initiativen wie der Europe Startup Nations Alliance (ESNA) und unterstützt den European Innovation Council (EIC), der mit Programmen wie dem EIC Accelerator Zuschüsse zu und Direktinvestitionen in disruptive hochrisikoreiche Deep-Tech-Projekte bereitstellt, um die Wachstumsfinanzierung innovativer Unternehmen europaweit zu fördern.
FuI-Maßnahmen
DATIpilot – Fördern und Lernen für Innovation und Transfer: Ein Experimentierraum im Umfeld der DATII
Das BMFTR fördert FuE-Projekte und Maßnahmen des forschungsbasierten Transfers mit experimentellen Ansätzen, um anwendungsorientierte Forschungsansätze kooperativ zu gestalten und neue Wege für ihren Transfer zu erproben.
Enabling Start-up – Unternehmensgründungen in den Quantentechnologien und der Photonik
Das BMFTR unterstützt Unternehmensgründungen mit dem Ziel, innovative Ideen im Bereich der Quantentechnologien und der Photonik aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen über Ausgründungen in die Anwendung und wirtschaftliche Verwertung zu überführen.
ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge
Die KfW gewährt im Auftrag des BMWE Kredite für Gründungen, Nachfolgeregelungen oder Festigungen von Unternehmen, um diesen einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg zu ermöglichen.
exist-Forschungstransfer: Förderung von forschungsintensiven Unternehmensgründungen
Das BMWE fördert den Wissens- und Technologietransfer von Hochschulen und Forschungseinrichtungen zur Umsetzung von Unternehmensgründungen, um neueste Ergebnisse aus der akademischen Forschung gezielt in die Anwendung zu überführen.
exist-Gründungsstipendium: Förderung von Unternehmensgründungen
Das BMWE fördert innovative und nachhaltige Unternehmensgründungen mit hoher Marktrelevanz und Umsetzungsdynamik aus dem akademischen Bereich, um wissensbasierte Gründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu mobilisieren.
exist-Women: Förderung von Unternehmerinnen in der Vorgründungsphase
Das BMWE fördert innovative Unternehmensgründungen von Frauen an Hochschulen mit dem Ziel, ihnen den Weg in die unternehmerische Selbstständigkeit zu ermöglichen.
Games-Förderung des Bundes
Das BMFTR fördert die Entwicklung von Games, das heißt von interaktiven elektronischen Werken, die auf einer Spielidee beruhen, um die Zukunftsfähigkeit des Kultur- und Wirtschaftsstandorts Deutschland zu stärken.
Gründungsoffensive Biotechnologie (GO-Bio)
Das BMFTR unterstützt FuE-Vorhaben im Bereich Lebenswissenschaften, um Grundlagen für Unternehmensgründungen zu schaffen und die Lücke zwischen wissenschaftlicher Forschung und kommerzieller Verwertung zu schließen.
Gründungswettbewerb – Digitale Innovationen
Das BMWE unterstützt mit diesem Gründungswettbewerb innovative Unternehmensgründungen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien.
HAW-ForschungsAkzente: Forschungsprojekte an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften
Das BMFTR fördert FuE-Projekte, die themenoffen zu neuen und bestehenden Forschungsschwerpunkten an HAWs arbeiten, um deren Forschungsprofil weiterzuentwickeln und zu vertiefen.
HAW-ForschungsPraxis: Forschungsprojekte an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Kooperation mit Praxispartnern
Das BMFTR fördert FuE-Projekte, die themenoffen zu neuen und bestehenden Forschungsschwerpunkten an HAWs in Kooperation mit Praxispartnern arbeiten, um das Forschungsprofil der HAW weiterzuentwickeln und den Wissenstransfer von der Forschung in die Praxis voranzutreiben.
HAW-ForschungsraumQualifizierung: Forschungsräume zur Qualifizierung von Nachwuchskräften
Das BMFTR unterstützt HAW dabei, ihre Forschungsprofile zu stärken und diese mit der (Weiter-)Entwicklung von Nachwuchskräften zu verbinden. Dafür sollen attraktive Forschungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten – so genannte Forschungsräume – an den Hochschulen aufgebaut werden, die verschiedene Nutzergruppen ansprechen.
Innovationsorientierung der Forschung
Das BMFTR unterstützt die Entwicklung und Bereitstellung neuer Instrumente und Methoden des Wissens- und Technologietransfers in die Gesellschaft und Wirtschaft der vier großen außeruniversitären Forschungseinrichtungen.
Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)
Das BMWE fördert die Innovationskraft von KMU im Bereich der marktnahen nichttechnischen Innovationen.
Innovative Hochschule: Bund-Länder-Initiative zur Förderung des forschungsbasierten Ideen-, Wissens- und Technologietransfers
Das BMFTR unterstützt forschungsbasierten Ideen-, Wissens- und Technologietransfer von Hochschulen in die gesellschaftliche und wirtschaftliche Anwendung, um die regionale Verankerung von Hochschulen zu fördern und einen Beitrag zu Innovation in Wirtschaft und Gesellschaft zu leisten.
INVEST – Zuschuss für Wagniskapital
Das BMWE fördert die Investitionstätigkeit im Bereich kleiner Unternehmen, um zu einem nachhaltigen Wirtschaftswachstum beizutragen.
Leuchtturmwettbewerb Startup Factories (im Rahmen des exist-Progamms)
Das BMWE fördert die Entwicklung von Konzepten für „Startup Factories“ zur Stärkung innovativer, wachstumsorientierter Ausgründungen aus der Wissenschaft. Ziel ist es, Start-up-Ökosysteme in Deutschland und Europa zu stärken und die Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland zu sichern.
StartUpLab@FH: Unternehmerisches Denken und wissenschaftlicher Gründergeist – Forschungs- und Gründungsfreiräume an Fachhochschulen
Das BMFTR unterstützt ein „StartUpLab“ an HAW, das nicht nur Möglichkeiten zum Experimentieren, Validieren und Testen bietet, sondern auch ein offener Treffpunkt für Hochschulangehörige sein soll und das übergeordnete Ziel der Gründungsstärkung an Hochschulen verstärkt akzentuieren soll.
Validierung des technologischen und gesellschaftlichen Innovationspotenzials wissenschaftlicher Forschung VIP+)
Das BMFTR unterstützt in der Validierungsphase befindliche Verbundvorhaben, die die Machbarkeit und Umsetzbarkeit sowie das Innovationspotenzial von Forschungsergebnissen systematisch unter Beweis stellen, um konkrete Verwertungs- und Anwendungswege zu schaffen.
11.4 Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND)
Sprunginnovationen sind radikale Neuerungen, die bestehende Produkte, Technologien oder Geschäftsmodelle ablösen und neue Märkte erschließen können. Sie haben enormes wirtschaftliches Potenzial und tragen dazu bei, technologische, soziale oder ökologische Herausforderungen zu lösen. Um solche Ideen frühzeitig zu erkennen, zu prüfen und gezielt zur Marktreife zu führen, treibt die Bundesregierung seit 2019 mit der in Leipzig angesiedelten Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) passende Förder- und Finanzierungsmaßnahmen voran. Durch das Ende 2023 verabschiedete SPRIND-Freiheitsgesetz wurden zudem ihre rechtlichen und finanziellen Handlungsspielräume erweitert, damit sie flexibler und schneller Entscheidungen treffen kann.

Die SPRIND konzentriert sich auf Innovationsprojekte in sehr frühen Phasen, die hohe Entwicklungsrisiken bergen und deshalb kaum privates Kapital finden. Innovatorinnen und Innovatoren können sich mit ihren Ideen bei der SPRIND bewerben oder an Innovationswettbewerben – sogenannten „Challenges“ und „Funken“ – teilnehmen. Ein Projektgremium und die SPRIND-Geschäftsführung entscheiden über die Förderung, ggf. unter Einbindung des Aufsichtsrats. Wird ein Projekt als visionär eingestuft, unterstützt die SPRIND die Teams dabei, „radikal anders zu denken“ – durch Beratung, gezielte Vernetzung mit Expertinnen und Experten, Investorinnen und Investoren und anderen Akteuren des Innovationsökosystems sowie durch die Bereitstellung von Kapital.
Dank des SPRIND-Freiheitsgesetzes kann die Agentur inzwischen auch privatrechtlich investieren und sich direkt an Unternehmen beteiligen. Sobald eine Anschlussfinanzierung aus dem privaten Markt möglich ist, zieht sich die SPRIND zurück. Erlöse aus Anteilsverkäufen und Lizenzen fließen jeweils zur Hälfte an die SPRIND und in den Bundeshaushalt. Um die internationale Wettbewerbsfähigkeit weiter zu stärken, baut die SPRIND zudem ihre Kooperationen mit Partnern wie dem Europäischen Innovationsrat (EIC) und weiteren internationalen Initiativen aus.
11.5 Soziale Innovationen
Der Begriff „Soziale Innovationen“ bezieht sich auf neue soziale Praktiken und Organisationsmodelle, die das Potenzial haben, tragfähige und nachhaltige Lösungen für gesellschaftliche Herausforderungen zu finden. Sie entstehen oft durch den Austausch und die Zusammenarbeit von unterschiedlichen Akteurinnen und Akteuren aus Wissenschaft, Wirtschaft, Wohlfahrt sowie Verwaltung und können dazu beitragen, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern und Transformationen sozialverträglicher zu gestalten. Da Soziale Innovationen nicht nur von Vereinen, Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege und zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren, sondern auch oft von gemeinwohlorientierten Start-ups entwickelt werden, ist die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Letztere ein definiertes Handlungsfeld der Start-up-Strategie der Bundesregierung.
Sozialinnovatorinnen und -innovatoren und gemeinwohlorientierte Unternehmen stehen bei der Umsetzung ihrer Ideen häufig vor spezifischen Herausforderungen, haben andere Informations-, Vernetzungs- und Beratungsbedarfe als z. B. technologieorientierte Start-ups und benötigen daher angepasste Maßnahmen zur Skalierung und Finanzierung. Anknüpfend an diese besonderen Bedürfnisse hat sich die Bundesregierung 2023 unter Federführung des BMWE sowie des BMFTR mit der Nationalen Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen (SIGU-Strategie) das Ziel gesetzt, die sozial-innovative und gemeinwohlorientierte Gründungskultur und deren Unterstützungsstrukturen zu stärken, Benachteiligungen und strukturelle Hindernisse zu beseitigen und Rahmenbedingungen zu verbessern. Die Strategie identifizierte elf Handlungsfelder und hinterlegte diese mit insgesamt 70 Maßnahmen. Im gleichen Jahr wurde auch die SIGU-Plattform initiiert, die online als zentrale Anlaufstelle fungiert und eine Übersicht über relevante Informationen zu Förderprogrammen sowie Möglichkeiten der Vernetzung, Information und Weiterbildung zu Sozialen Innovationen bietet. Das SIGU-Forum, das erstmals am 8. April 2025 in Berlin stattfand, führte Teilnehmende aus verschiedenen Sektoren zusammen, um weitere Hebel zur Stärkung und Weiterentwicklung des SIGU-Ökosystems zu identifizieren, Erfolgsgeschichten zu teilen und sich zu vernetzen.
Seit Juli 2024 stärkt das BMWE mit dem Förderprogramm „Nachhaltig wirken – Förderung Gemeinwohlorientierter Unternehmen“ den Auf- und Ausbau neuer Informations- und Unterstützungsangebote sowie die Vernetzung gemeinwohlorientierter Akteure. Das Programm läuft bis Ende 2028, verfügt über 110 Mio. Euro und wird zur Hälfte aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF Plus) kofinanziert. Bewerben können sich u. a. Impact-Hubs, Inkubatoren, Akzeleratoren, Coworking-Spaces, Wirtschaftsfördereinrichtungen und Hochschulen, die ihre Angebote gezielt auf gemeinwohlorientierte Unternehmen ausrichten wollen. Sozial-innovative Projekte, die zusätzlich dem Klimaschutz dienen, können darüber hinaus einen Klimabonus erhalten.
FuI-Maßnahmen
Gesellschaft der Ideen – Wettbewerb für Soziale Innovationen
Das BMFTR fördert die forschungsbasierte Entwicklung von Sozialen Innovationen, um Lösungen für gesellschaftliche Herausforderungen zu finden.
Gesellschaft der Innovationen – Impact Challenge an Hochschulen
Das BMFTR fördert FuE-Projekte zu Sozialen Innovationen und Sozialunternehmertum im Rahmen eines Ideenwettbewerbs mit dem Ziel, den Transfer verwertungsfähiger Ansätze zur Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen anzubahnen.
Nachhaltig wirken – Förderung Gemeinwohlorientierter Unternehmen
Das BMWE fördert Maßnahmen zur Unterstützung gemeinwohlorientierter Unternehmen, die sich in der Gründungs- oder frühen Wachstumsphase befinden, um diese in ihrer Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu unterstützen und zu ermöglichen, dass sie ihren gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Beitrag leisten können.
11.6 Transfer und Innovation im Mittelstand
Der Mittelstand gilt als Rückgrat der Wirtschaft und trägt mit seinen Innovationen entscheidend zum technologischen Fortschritt und somit zum Wohlstand in Deutschland bei. Die Bundesregierung strebt eine Erhöhung der Innovationsbeteiligung von KMU (dazu zählen laut Definition des Statistischen Bundesamts kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten und bis zu 50 Mio. Euro Jahresumsatz) an und fördert daher über verschiedene Instrumente die FuI-Aktivitäten sowie die digitale Transformation des Mittelstands.
Ein innovativer Mittelstand trägt entscheidend zur wirtschaftlichen Stärke, zur Schaffung von Arbeitsplätzen sowie zur internationalen Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands bei. Daher setzt die Bundesregierung unterschiedliche Förderinstrumente ein, um die Innovationskraft und -beteiligung kleiner und mittelständischer Unternehmen gezielt zu stärken. Zu den wichtigsten Förderprogrammen mit diesem Ziel zählen das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM), das Programm „Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF)“, „Innovationskompetenz mit gemeinnützigen Industrieforschungseinrichtungen (INNO-KOM)“ sowie die ERP-Förderkredite Innovation und Digitalisierung (inkl. des ERP-Förderzuschusses) des BMWE. Vom BMWE wurden zudem der Aktionsplan „Mehr Unternehmerinnen für den Mittelstand“ sowie im Jahr 2024 die Initiative „Rückenwind für Innovation“ eingerichtet.

Das vom BMWE initiierte ZIM ist themen-, technologie- und branchenoffen ausgerichtet und unterstützt Mittelständler mit Zuschüssen bei der Umsetzung von FuE-Projekten, die ambitionierte technische Entwicklungen angehen und dabei einen hohen Innovationsgrad sowie gute Marktverwertungschancen aufweisen. Mit den Zuschüssen aus dem ZIM kann ein signifikanter Anteil der Projektkosten abgedeckt werden, sodass die Innovationsvorhaben einfacher realisiert werden können. Die Fördermöglichkeiten im ZIM umfassen sowohl Einzel- als auch Kooperationsprojekte, bei denen die FuE-Arbeiten entweder im eigenen Betrieb oder in Zusammenarbeit mit Hochschulen, Forschungseinrichtungen und anderen KMU durchgeführt werden. Darüber hinaus werden im Rahmen von ZIM Durchführbarkeitsstudien und das Management von Innovationsnetzwerken unterstützt.
ZIM schafft über internationale Kooperationsprojekte und -netzwerke auch neue Möglichkeiten für KMU, sich global aufzustellen. Dafür schließt das BMWE Vereinbarungen mit Partnerländern ab, um nationale Förderungen miteinander zu verzahnen. 2025 liefen insgesamt 16 bi- und multilaterale Ausschreibungen mit 19 Partnerländern und -regionen. Das internationale Netzwerk „IraSME“ bietet Unterstützung beim Aufbau von FuE-Partnerschaften von KMU in den neun teilnehmenden Ländern/Regionen. Die Koordination wird vom BMWE finanziert
Die Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) ist ein themen- bzw. technologieoffenes vorwettbewerbliches Förderprogramm des BMWE, das sich vor allem an KMU ohne eigene Forschungsabteilung richtet. Um diesen besseren Zugang zu Forschungsergebnissen zu ermöglichen, können sich im Rahmen des Programms Unternehmen mit ihren Mitwettbewerbern zusammenschließen und eine Forschungsvereinigung gründen. In dieser bündeln sie ihre Kompetenzen, legen einen gemeinsamen Forschungsbedarf fest und führen die FuE-Projekte entweder selbst durch oder – sofern das nicht möglich ist – beauftragen externe Forschungseinrichtungen damit, z. B. Hochschulen oder gemeinnützige Forschungseinrichtungen. Durch die gemeinsame Finanzierung und Kooperation können Ressourcen effizient genutzt und Risiken bei der Entwicklung neuer Produkte und Verfahren reduziert werden. Die Resultate der Vorhaben stehen anschließend allen Unternehmen zu jeweils gleichen Bedingungen zur Verfügung. Durch die Zusammenarbeit bei den Forschungsvorhaben sowie dem anschließenden Transfer der Ergebnisse in die Anwendung entstehen Netzwerke zwischen der mittelständischen Wirtschaft und den Forschungseinrichtungen, die häufig über die Projektdauer hinaus andauern und in weitere, auch eigenfinanzierte Forschungsvorhaben münden.
Im Rahmen von CORNET unterstützt das BMWE deutsche Unternehmen, Unternehmensverbände und Forschungseinrichtungen auch bei internationalen vorwettbewerblichen FuE-Kooperationen. CORNET steht für Collective Research Networking, also die Vernetzung von nationalen und regionalen Programmen der Gemeinschaftsforschung. An CORNET sind gegenwärtig zwölf Länder und Regionen beteiligt. Die deutschen CORNET-Vorhaben werden über die IGF finanziert.
Das Programm „INNO-KOM“ ist ein ebenfalls themen- bzw. technologieoffenes vorwettbewerbliches Innovationsförderprogramm, mit dem das BMWE FuE-Projekte von unabhängigen, gemeinnützigen und außeruniversitären Forschungsinstituten unterstützt, die in strukturschwachen Regionen ansässig sind. INNO-KOM adressiert dabei verschiedene Stellschrauben im Innovationsprozess durch die Förderung in drei Modulen: marktorientierte FuE-Vorhaben, Vorhaben der Vorlaufforschung sowie investive Vorhaben zur Verbesserung der wissenschaftlich-technischen Infrastruktur. Die Ergebnisse der Forschungs- und Entwicklungsvorhaben stehen den KMU ebenfalls diskriminierungsfrei zur Verfügung.
Das BMFTR unterstützt mit der Förderinitiative „KMU-innovativ“ die Spitzenforschung in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Im Mittelpunkt stehen risikoreiche FuE-Vorhaben mit hohem Innovationspotenzial in elf zukunftsweisenden Technologiefeldern: Biomedizin; Bioökonomie; Elektronik, autonomes Fahren und High-Performance-Computing; Informations- und Kommunikationstechnologien; Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität; Klima und Energie; Materialforschung; Medizintechnik; Photonik und Quantentechnologien; Ressourcen und Kreislaufwirtschaft; Zukunft der Wertschöpfung (3 Schlüsseltechnologien und technologische Souveränität). Neben einzelnen KMU werden auch Verbünde aus KMU, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, anderen Unternehmen oder Gebietskörperschaften gefördert, sofern die Initialisierung und Koordination von einem KMU ausgeht und die Verwertung der Erkenntnisse diesem zugutekommt.
Mit dem Programm „go-inno“ fördert das BMWE Beratungsleistungen für KMU einschließlich des Handwerks. Das Programm go-inno hilft den Unternehmen, Ideen schneller aus der Schublade zu holen und sich professionell auf dem Weg zur Umsetzung der Innovation beraten zu lassen. Es ermöglicht mittels eines Innovationsgutscheins einen schnellen Projektstart und ein sehr bürokratiearmes Antragsverfahren.
Zur Identifikation von Transferhindernissen und um diese gezielt abzubauen sowie neue Ansätze für den erfolgreichen Transfer von Ideen in den Markt zu entwickeln, hat das BMWE die Initiative „Rückenwind für Innovation“ geschaffen. Bis November 2025 wurden im Rahmen von Workshops unterschiedliche Themen beleuchtet, u. a. zu Fragen öffentlicher Beschaffung von Innovationen im Mittelstand, zum Abbau von Hürden für disruptive Innovationen oder zu stärkerer Beteiligung von Frauen in Innovationsprozessen im deutschen Mittelstand.
Würden Frauen ebenso häufig gründen wie Männer, ließen sich deutlich mehr Innovationen umsetzen. Um dieses bislang ungenutzte Potenzial besser zu erschließen, setzt das BMWE gemeinsam mit weiteren Ministerien, Verbänden, Netzwerken sowie Finanzierungs- und Wissenschaftseinrichtungen den Aktionsplan „Mehr Unternehmerinnen für den Mittelstand“ um. Dieser verfolgt vier Ziele: den Zugang zu Wagniskapital und Gründungsfinanzierung verbessern, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie stärken, die Leistungen selbstständiger Frauen sichtbarer machen und mehr Frauen für Handwerks- und MINT-Berufe gewinnen. Mit der Initiative „FRAUEN unternehmen“ fördert das BMWE die berufliche Selbstständigkeit von Frauen und das Interesse von Mädchen für das Berufsbild Unternehmerin.
Damit die wirtschaftlich tragfähige Einführung digitaler Konnektivitätslösungen in Deutschland beschleunigt wird, setzt das BMDS bis Ende 2029 das Transfer- und Innovationsprogramm „InnoNT+: Smarte Konnektivität für die Wirtschaft“ um. Um Forschungsergebnisse schneller in die Praxis und die wirtschaftliche Nutzung zu überführen, sollen Strukturen geschaffen werden, die niederschwellig umsetzbare Lösungen gerade für KMU sowie Start-ups einfacher zugänglich machen und notwendige Hilfestellung bieten.
FuI-Maßnahmen
Gesellschaft der Ideen – Wettbewerb für Soziale Innovationen
Das BMFTR fördert die forschungsbasierte Entwicklung von Sozialen Innovationen, um Lösungen für gesellschaftliche Herausforderungen zu finden.
Gesellschaft der Innovationen – Impact Challenge an Hochschulen
Das BMFTR fördert FuE-Projekte zu Sozialen Innovationen und Sozialunternehmertum im Rahmen eines Ideenwettbewerbs mit dem Ziel, den Transfer verwertungsfähiger Ansätze zur Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen anzubahnen.
Nachhaltig wirken – Förderung Gemeinwohlorientierter Unternehmen
Das BMWE fördert Maßnahmen zur Unterstützung gemeinwohlorientierter Unternehmen, die sich in der Gründungs- oder frühen Wachstumsphase befinden, um diese in ihrer Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu unterstützen und zu ermöglichen, dass sie ihren gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Beitrag leisten können.
11.7 Innovationsorientierte Cluster und Netzwerke
Cluster und regionale Netzwerke stärken Innovationsprozesse, indem sie Unternehmen, Forschungseinrichtungen und weitere Partner nachhaltig verbinden. Sie fördern den Austausch von Wissen, Technologien und Erfahrungen, schaffen Vertrauen und setzen gemeinsam FuE-Projekte um. So entstehen neue Produkte, Verfahren und Dienstleistungen, die regionale Stärken gezielt ausbauen und langfristig die Wettbewerbsfähigkeit sichern.
Die technologieoffene Zukunftscluster-Initiative des BMFTR fördert den Aufbau einer neuen Generation von Innovationsnetzwerken im Umfeld von Standorten der Spitzenforschung. Innerhalb einer Region verbinden sich Universitäten und Forschungseinrichtungen, Großunternehmen und KMU sowie zivilgesellschaftliche Akteure auf Grundlage einer gemeinsamen Innovationsstrategie und bündeln ihre Ressourcen, um FuE-Vorhaben in ihren spezifischen Forschungsfeldern voranzutreiben und innovationsbegleitende Maßnahmen umzusetzen. Seit 2022 werden im Rahmen von zwei Wettbewerbsrunden 14 Zukunftscluster in bis zu drei Projektphasen gefördert, die sich durch eine wachsende Anwendungs- und Marktnähe auszeichnen. Bis 2030 stellt die Bundesregierung insgesamt bis zu 630 Mio. Euro zur Verfügung, die zusätzlich durch private und öffentliche Investitionen ergänzt werden können.

Bei „Forschungscampus – öffentlich-private Partnerschaft für Innovationen“ handelt es sich um eine weitere Förderinitiative des BMFTR, die den Fokus auf die Unterstützung langfristiger strategischer Partnerschaften aus Wissenschaft und Wirtschaft legt. Die Beteiligten nutzen die Möglichkeit, in einer gemeinsam genutzten Forschungsinfrastruktur nach dem Industry-on-Campus-Modell „unter einem Dach“ zusammenzuarbeiten. In drei aufeinanderfolgenden Phasen von je bis zu fünf Jahren entwickeln sie ihre Forschungsstrategie, passen diese an aktuelle Entwicklungen an und verstetigen nachhaltige Strukturen für einen effizienten Wissens- und Technologietransfer. Die Ergebnisse tragen zur Erschließung neuer Forschungsfelder bei, die sich durch Komplexität, hohe Risiken und besondere Potenziale für Sprunginnovationen auszeichnen. Das BMFTR fördert neun Forschungscampi (Stand 2025), die jeweils bis zu 2 Mio. Euro jährlich erhalten.
Das Programm „go-cluster“ des BMWE unterstützt Clustermanagement-Organisationen bei der Weiterentwicklung regionaler Innovationscluster. Es bietet Förderung für Qualitätslabels, Vernetzungs- und Strategieberatungsangebote sowie Webinare und Veranstaltungen zu aktuellen Herausforderungen. Bewerben können sich Clustermanagements bundesweit. Anfang 2026 umfasste das Programm 76 Clusterinitiativen.
FuI-Maßnahmen
Förderung der Innovationskompetenz mit gemeinnützigen Forschungseinrichtungen (INNO-KOM)
Das BMWE fördert FuE-Vorhaben von unabhängigen, gemeinnützigen Industrieforschungseinrichtungen in strukturschwachen Regionen, um die Innovationsfähigkeit von KMU zu stärken. Es werden marktorientierte FuE-Vorhaben, Vorlaufforschung und Investitionen in die wissenschaftlich-technische Infrastruktur gefördert.
go-inno
Das BMWE fördert Beratungsleistungen für kleine und mittlerer Unternehmen einschließlich des Handwerks (bis 100 Mitarbeitende) bei der Vorbereitung und Durchführung von Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen. Ziel ist, die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der beratenen Unternehmen zu steigern, Ideen schneller umzusetzen und Arbeitsplätze zu sichern.
Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF)
Das BMWE fördert FuE-Vorhaben, um neue Erkenntnisse vor allem im Bereich der Erschließung und Nutzung moderner Technologien zu erlangen. Die Vorhaben dienen dem Technologie- und Wissenstransfer. Zudem wird dadurch die Entwicklung von dauerhaften branchenweiten und branchenübergreifenden Forschungsnetzwerken zwischen der mittelständischen Wirtschaft, Hochschulen und Forschungseinrichtungen unterstützt.
Rückenwind für Innovation
Das BMWE unterstützte bis November 2025 Innovationsprozesse deutscher mittelständischer Unternehmen, indem durch Fachworkshops und Konferenzen Verbesserungspotenziale der Innovationspolitik analysiert und Transferhindernisse erkannt wurden, mit dem Ziel, die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der Unternehmen zu erhöhen. Das BMFTR setzt die Initiative in Umsetzung des Organisationserlasses ab November 2025 fort.
Smarte Konnektivität für die Wirtschaft (InnoNT+)
Das BMDS fördert den Ausbau und die Nutzung smarter Konnektivitätslösungen in vertikalen Industrien und damit in allen infrage kommenden Anwendungsfeldern.
Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
Das BMWE fördert FuE-Vorhaben sowie Markteinführungsprojekte von mittelständischen Unternehmen (v. a. KMU), um deren Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit zu unterstützen und ihr Wachstum zu fördern.
