Transfer und Gründungen
Der Wissens- und Technologietransfer gehört zu den zentralen Aufgaben der Hochschulen des Landes Schleswig-Holstein, die im Hochschulgesetz festgelegt sind. Auch in der Ziel- und Leistungsvereinbarung der Landesregierung mit den Hochschulen spielt der Wissens- und Technologietransfer eine wichtige Rolle.
Die Hochschulen haben in den letzten Jahren verstärkt strategische Instrumente eingeführt und Transferstrukturen aufgebaut, um das Thema Entrepreneurship in den Hochschulen zu verankern, potenzielle Existenzgründerinnen und -gründer zu beraten und in der Gründungsphase zu begleiten. Beispiele sind die Professur für Gründungs- und Innovationsmanagement sowie das Zentrum für Entrepreneurship an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU Kiel), das Projekt Gründercube im Rahmen des Bundesförderprogramms EXIST an der Universität Lübeck, das Institut für Entrepreneurship und Business Development an der Technischen Hochschule Lübeck und das Jackstädt-Zentrum Flensburg der Europa-Universität Flensburg und der Hochschule Flensburg.
Das Engagement der Hochschulen bei Gründungsaktivitäten wird u. a. durch das vom Land eingerichtete Gründungsstipendium S-H unterstützt, mit dem Hochschulabsolventinnen und -absolventen unterstütz werden. Ferner haben sich zur Stärkung der Gründungskultur 13 Hochschulen und Institutionen zum „Innovationsorientierten Netzwerk StartUp Schleswig-Holstein“ zusammengeschlossen. Das Land unterstützt die Netzwerkpartner bei der Umsetzung von gründungsunterstützenden Projekten aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Ein Folgeprojekt mit einer thematischen Fokussierung hat bereits begonnen.
Mit dem Innovationsfonds Schleswig-Holstein hat das Land gemeinsam mit den Förderinstituten Investitionsbank S-H (IB.SH) und Mittelständische Beteiligungsgesellschaft S-H mbH (MBG) einen Beteiligungsfonds in einer Risikopartnerschaft etabliert. Ziel des Fonds ist es, Neugründungen und Entwicklungen junger innovativer KMU, aber auch Ausgründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu unterstützen.
Das Netzwerk des Technologietransfersystems in Schleswig-Holstein umfasst neben der Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH) mit seinen regionalen Innovationsberatungen auch die landesweit agierenden Clustermanagements, die Transfergesellschaften und Transferstellen der Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie 16 regionale Technologie- und Gründerzentren und die Finanzierungsinstitute des Landes.
Die Innovationspolitik des Landes Schleswig-Holstein unterstützt auch zukünftig den Aufbau neuartiger Strukturen für den Wissens- und Technologietransfer. Es bedarf nicht nur einer Stärkung des Transfers zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen, sondern auch zwischen Forschungsthemen und Wirtschaftsbranchen. Ein wesentlicher Fokus der Anstrengungen liegt auf der Steigerung der Zahl an Gründungen. Schleswig-Holstein baut weiter ein gründerfreundliches Umfeld auf, in dem innovative Gründerinnen und Gründer und neue Geschäftsmodelle gefördert sowie ein unterstützendes Umfeld aus Beteiligungskapital und erfahrenen Mentorinnen und Mentoren ausgebaut werden.